Die Erweiterte
Lizenz wird für Einzelbilder aus den Kollektionen angeboten
und beläuft sich auf 49,00 EUR inkl. MwSt. Bei einem Bedarf
von 5 oder mehr Einzelbildern als Erweiterte Lizenz sind gesonderte
Konditionen verfügbar.
1. Eigentum
Mit diesem Vertrag findet kein Verkauf von Werken statt. Es
werden keinerlei Eigentumsrechte an den Werken übertragen.
2. Lizenz an den Werken
2.1 Lizenz
Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vertragsbedingungen gewähren
wir hiermit eine nicht exklusive, unbefristete, weltweite, nicht
unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zu Gebrauch, Wiedergabe,
Änderung oder Zurschaustellung des Werks/der Werke vorbehaltlich
der Einschränkungen in Abschnitt 3.
So ist zum Beispiel die Verwendung, Zurschaustellung oder Änderung
des Werks/der Werke im Zusammenhang mit Folgendem gestattet:
- Geschäftliche und gewerbliche Zwecke
- Für Websites
- Druck- und digitale Medien wie Bücher, E-Bücher, Zeitungen,
Zeitschriften und Newsletter
- Redaktionelle Zwecke
- Werbung
- Elektronische Publikationen
- Multimedia-Präsentationen
- Broschüren, Prospekte, Werbeposter, Grußkarten und Postkarten
- Digitale und webbasierte Werbung, einschließlich Web-Banner
- Verpackungen, Umhüllungen und Etiketten Kataloge
- Zurschaustellung an einem anderen Ort, an dem Geschäfte geführt
werden
- Zurschaustellung an privaten und öffentlichen Orten
- Visitenkarten, Briefkopf und Briefpapier Plakatwände und Beschilderungen
- Computerprogramme und -anwendungen
- Marketingmaterial
- Covergestaltung für DVDs, CDs sowie Bücher und E-Bücher
- Verwendung an Messeständen und auf Vertriebskonferenzen
- Spielfilme, Filme, Videos, Fernsehprogramme und Theater
- Verwendung in anderen Urheberwerken
2.2 Erweiterte Lizenz - (Verwendungszwecke
einer erweiterten Lizenz)
Über die
Standardlizenz hinaus
ist der Vertrieb des Werks als Teil einer beliebigen Ware oder
eines anderen Urheberwerkes gestattet. Wir stellen hiermit klar,
dass Ihnen die Verwendung, Wiedergabe, Verbreitung oder Zurschaustellung
des Werks in Verbindung mit Folgendem gestattet ist:
a.) Keine Einschränkung
in Bezug auf die Vervielfältigung
- Ein Werk darf auf mehr als 100.000 gedruckten Exemplaren (Zeitungen,
Zeitschriften, Büchern, Prospekte, Werbung, Cover, Verpackungen
usw.) erscheinen.
- Desgleichen darf das Werk in ein Fernsehprogramm, Video oder
eine sonstige Produktion aufgenommen werden, wenn ein Publikum
von insgesamt mehr als 100.000 Zuschauern zu erwarten ist.
b.) Waren oder Dienstleistungen
für den Wiederverkauf oder Vertrieb, insbesondere Kaffeetassen,
T-Shirts, Poster, Grußkarten, Plakate oder andere Waren sowie
jegliche „Druck auf Abruf“ sowie dingliche oder elektronische
Formate
c.) eine PR-Kampagne zur
Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen in den Medien. Des
Weiteren dürfen Sie, falls Sie ein Werk in eine verkaufsfördernde
Pressemitteilung einbeziehen, die an die Medien herausgegeben
wird, die einzelne Bilddatei des betreffenden Werks in diesem
Zusammenhang an die Medien weitergeben; allerdings dürfen die
Medien das betreffende Werk nur in Zusammenhang mit der Veröffentlichung
der zugehörigen Pressemitteilung veröffentlichen und das Werk
auf keine sonstige Weise verwenden oder in Umlauf bringen
d.) Designvorlagenanwendungen
für den Wiederverkauf
-> Verwendungszwecke der
Standard-Lizenz
2.3 Digitale Bibliothek
Sie dürfen eine digitale Bibliothek, Netzwerkkonfiguration oder
ähnliche Anordnung erstellen, damit die Werke von den Mitarbeitern
und Kunden Ihrer Firma eingesehen werden können.
2.4 Urhebernennung
Bei ExQuisine-Kollektionen und als Erweiterte Lizenz muss der
Urheber nicht direkt am Bild genannt werden. Bei der Verwendung
im Internet und anderen Publikationen reicht ein Hinweis im
Impressum auf: ExQuisine Bilder Kollektion
2.5 Vorbehalt
Sollte ein Werk gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen,
dürfen wir Sie anweisen, den Gebrauch, die Verbreitung und den
Besitz des betreffenden Werks einzustellen, woraufhin Sie diesen
Anweisungen unverzüglich Folge leisten müssen. Wir behalten
uns alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte
vor.
3. Einschränkungen
3.1 Allgemeine Einschränkungen
Der Missbrauch der Werke ist untersagt. Mit Ausnahme der ausdrücklichen
Genehmigungen in Abschnitt 2 ist Folgendes untersagt:
- Vergabe in Unterlizenz, Verkauf, Abtretung, Überstellung oder
Übertragung oder der Versuch der Übertragung Ihrer vertraglichen
Rechte.
- Verkauf, Lizenzierung oder Verbreitung von Werken oder eines
abgeänderten Werks als eigenständiges Werk oder Teil einer Online-
oder sonstigen Datenbank oder abgeleiteter Produkte, die ein
Werk enthalten, auf eine Art und Weise, die es einem Dritten
ermöglichen würde, das Bild als eigenständige Datei zu verwenden,
herunterzuladen, zu extrahieren oder aufzurufen.
- Werke an andere natürliche oder juristische Personen weiterzugeben
oder in einem herunterladbaren Format online zu stellen.
- Werke auf mehr als einem Computer zu speichern. Die Anfertigung
einer Sicherungskopie ist gestattet.
- Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder
Zurschaustellung des Werks (insbesondere allein oder in Kombination
mit anderen Urheberwerken) auf verleumderische oder ehrenrührige
oder anderweitig rufschädigende, anstößige oder sittenwidrige
Weise.
- Entfernung von Urheberrechts- oder Eigentumsvermerken oder
anderen Angaben, die im Zusammenhang mit dem Werk in seiner
ursprünglich Form erscheinen oder darin eingebettet sind; es
wird hiermit darauf hingewiesen, dass derartige Vermerke auch
in die zulässige Sicherungskopie des Werks mit aufgenommen werden
müssen.
- Eingliederung des Werks in ein Logo, eine Marke oder Dienstleistungsmarke.
- Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen geltendes
Recht verstoßen. Die redaktionelle Verwendung des Werks ohne
zugehörigen Urheberrechtsvermerk; dieser Urheberrechtsvermerk
muss jedoch nicht angebracht werden, wenn er nach geltendem
Recht für die Nutzung des Werks in einer bestimmten Situation
nicht erforderlich ist und wenn die Anbringung des Urheberrechtsvermerks
in der speziellen Situation nicht üblich ist.
- Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geistige
Eigentum oder andere Rechte einer natürlichen oder juristischen
Person verletzen oder dagegen verstoßen, insbesondere die moralischen
Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person,
die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
- Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der vernünftigen
Annahme verleiten könnten, dass der Schöpfer des Werks oder
die Personen oder das Eigentum, die im Werk erscheinen (falls
zutreffend), politische, wirtschaftliche oder andere meinungsbasierte
Bewegungen oder Parteien unterstützen.
Gebrauch des Werks auf eine Art
und Weise, die eine auf dem Bild dargestellte Person in ein
schlechtes Licht rückt oder beleidigen könnte, insbesondere:
- Pornografische Verwendung von Werken
- Tabakwerbung
- Gebrauch für politische Zwecke
- Verleumderischer Gebrauch oder anderweitig widerrechtliche,
beleidigende oder unmoralische Inhalte.
3.2 Nutzung auf Websites
Es darf kein Werk in einer Größe von mehr als 1000
Pixel Seitenlänge ins Internet gestellt werden, mit Ausnahme
von Bildausschnitten für Website-Header o.ä.
3.3 Nutzung in Social Media
Die Werke dürfen nicht auf Social-Media-Seiten eingestellt
werden, da die Nutzungsbedingungen von Social-Media-Seiten meist
Klauseln enthalten, die die Gewährung von exklusiven Rechten
oder Eigentumsrechten in Bezug auf das Werk oder geänderte Werke
fordern. „Social-Media-Seite“ bezeichnet eine "fremde"
Website oder Anwendung, deren Hauptanliegen die Ermöglichung
eines gesellschaftlichen Austauschs unter ihren Nutzern ist
und den Nutzern das Teilen von Inhalten im Zusammenhang mit
diesem gesellschaftlichen Austausch gestattet.
-> Verwendungszwecke einer
Standard-Lizenz